Ersthelfende im Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz

Allgemeine Informationen

Ersthelfende sind ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes im Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz. Aufgrund der vielfältigen Aufgabenbereiche – wie Akademiebetrieb, Verwaltung, Werkstätten sowie Übungs- und Ausbildungsflächen – besteht ein breites Spektrum möglicher Notfallsituationen. Ersthelfende leisten in solchen Fällen die erste medizinische Versorgung und unterstützen bei der Gefahrenabwehr, bis professionelle Hilfe eintrifft. 

Im Umfeld des Landesamtes können neben typischen Büro-Notfällen (z. B. Kreislaufprobleme oder Stürze) auch spezifische Gefährdungen auftreten. Dazu zählen Verletzungen im Werkstattbereich, Unfälle bei praktischen Ausbildungsübungen sowie gesundheitliche Zwischenfälle bei körperlich anspruchsvollen Trainings. Darüber hinaus können auch Brände, Rauchentwicklungen oder andere herausfordernde Einsatzlagen auftreten, bei denen Ersthelfende eine wichtige unterstützende Rolle einnehmen.

Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • das schnelle Erkennen von Notfallsituationen,
  • das Absichern der Unfall- oder Gefahrenstelle unter Berücksichtigung möglicher Risiken (z. B. Feuer, Rauch, technische Anlagen),
  • die Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen,
  • das Absetzen eines Notrufs,
  • die Unterstützung bei Evakuierungsmaßnahmen,
  • die Einweisung von Rettungskräften sowie
  • die Betreuung betroffener Personen bis zum Eintreffen von Rettungsdienst oder Einsatzkräften.

Bei Bränden oder vergleichbaren Gefahrenlagen unterstützen Ersthelfende im Rahmen ihrer Möglichkeiten, beispielsweise durch:

  • das frühzeitige Erkennen und Melden von Bränden,
  • das Einleiten von Evakuierungen,
  • den Einsatz von Feuerlöschern bei Entstehungsbränden (sofern keine Eigengefährdung besteht) sowie
  • die Unterstützung bei der Orientierung und Beruhigung von Personen.

Alle Ersthelfenden werden regelmäßig durch anerkannte Ausbildungsstellen geschult und fortgebildet. Wichtig ist zudem, dass alle Beschäftigten sowie Teilnehmenden an Lehrgängen wissen, wie Ersthelfende erreichbar sind. Entsprechende Aushänge, Kennzeichnungen sowie Informationen tragen dazu bei, im Notfall schnell Hilfe zu erhalten.

Erste-Hilfe-Einrichtungen, wie Verbandskästen, Defibrillatoren (AED) sowie Feuerlöscheinrichtungen, sind in ausreichender Anzahl vorhanden, gut zugänglich und werden regelmäßig überprüft.

Ersthelfende übernehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit im Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz. Ihr Einsatz stärkt nicht nur die Notfallvorsorge, sondern auch die Sicherheitskultur und das gemeinschaftliche Verantwortungsbewusstsein innerhalb unserer Organisation.

Notfallnummern

112 – Feuerwehr & Rettungsdienst 

110 – Polizei 

Festnetz intern

0-112 – Feuerwehr & Rettungsdienst 

0-110 – Polizei 

Regionalstelle Trier
Wenn Sie über das Festnetz den Notruf wählen, erreichen Sie mit diesen Nummern die Leistellen in Koblenz.