Stellenausschreibung Hilfskraft in der Küche (m/w/d)
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist im Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (LfBK) die Stelle einer
Hilfskraft in der Küche (m/w/d)
in Vollzeit befristet bis voraussichtlich März 2028 als Elternzeitvertretung zu besetzen.
Das LfBK nimmt Aufgaben des Landes auf den Gebieten des Brandschutzes, des Katastrophenschutzes sowie der zivilen Verteidigung im Geschäftsbereich des für den Brand- und Katastrophenschutz zuständigen Ministeriums wahr.
Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- Unterstützung bei der Vor- und Zubereitung der Mahlzeiten (Frühstück, Mittagund Abendessen) und deren Ausgabe
- Bedienung und Pflege von Küchenmaschinen und -geräten sowie des sonstigen Inventars
- Einsatz in der Spülküche
- Reinigungsarbeiten im Speisesaal.
Wir setzen voraus:
- Berufserfahrung als Küchenhilfe
Darüber hinaus wünschenswert und von Vorteil sind:
- Kenntnisse der aktuellen Hygienevorgaben (HACCP) in Großküchen
Zu Ihren persönlichen Stärken zählen:
- Qualitätsbewusstsein
- Organisationsgeschick
- Freundliches Auftreten und gepflegtes Erscheinungsbild
- Teamfähigkeit
- Flexibilität
- Bereitschaft, auch bei Wochenend- und/oder Abendveranstaltungen Dienst zu tun.
Das können Sie von uns erwarten:
- einen verantwortungsvollen Arbeitsplatz im Beschäftigungsverhältnis nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder – TV-L
- eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 3 TV-L
- ein wertschätzendes, offenes und transparentes Arbeitsumfeld und -klima
- ein vielseitiges Gesundheitsförderungsangebot.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.
Sehr gute Rahmenbedingungen, um berufliche und Familienaufgaben zu vereinbaren, wie zum Beispiel moderne Arbeitszeitmodelle und weitreichende Gleitzeitregelungen sowie die grundsätzliche Möglichkeit des mobilen Arbeitens im Homeoffice, gewährleisten wir über unsere Selbstverpflichtung "DIE LANDESREGIERUNG - EIN FAMILIENFREUNDLICHER ARBEITGEBER".
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, reichen Sie bitte Ihre Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen bis spätestens zum 28.09.2025 per Mail an personal@lfbk.rlp.de oder über folgenden Link ein:
https://s.rlp.de/lfbk-kuechenhilfskraft
Für Rückfragen zum Verfahren melden Sie sich gerne unter personal@lfbk.rlp.de oder 0261 54016 1104.
Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich gerne an kueche@lfbk.rlp.de oder 0261 54016-1502.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz zu (s. Homepage: www.lfbk.rlp.de).